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   BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04   

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https://dejure.org/2005,8185
BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04 (https://dejure.org/2005,8185)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2005 - XI R 3/04 (https://dejure.org/2005,8185)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - XI R 3/04 (https://dejure.org/2005,8185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 9 § 34 Abs. 1
    Entschädigungszusatzleistung - Sachbezüge

  • datenbank.nwb.de

    Keine unschädliche Entschädigungszusatzleistung bei "Versorgungs-Paket"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abfindung - Umfassende Versorgung keine soziale Zusatzleistung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung von Steuerbescheiden bei Bekanntwerden von zu einer höheren Steuer führenden Tatsachen oder Beweismitteln; Zweifel des Finanzamts bei eindeutigen Steuererklärungen; Besteuerung des Einkommens mit einem ermäßigten Steuersatz bei Enthaltensein außerordentlicher ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1
    Amtsermittlungspflicht; Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung; Neue Tatsache; Zusammenballung; Zusatzleistung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
    Der Umfang der beiderseitigen Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911).

    Allein die Erklärung einer "Entschädigung" löst noch nicht die Verpflichtung des FA aus, die diesen Zahlungen zugrunde liegenden Vereinbarungen anzufordern (vgl. BFH-Urteil in BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911).

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 12/00

    Steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
    Dementsprechend gehören zu einer Entschädigung für entgehende Einnahmen sämtliche Leistungen, zu denen sich der (frühere) Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag verpflichtet hat, soweit sie nicht Erfüllung des bisherigen Arbeitsvertrages sind (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449).

    Damit liegen die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht vor (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449, m.w.N.).

  • BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01

    Inhalt der Steuererklärung; Mitwirkungspflicht des Stpfl.;

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
    Nur wenn sich Unklarheiten oder Zweifelsfragen in Bezug auf den verwirklichten Sachverhalt aufdrängen, ist das FA verpflichtet, diesen nachzugehen (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19).
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
    b) Eine Ausnahme von dem Erfordernis eines zusammengeballten Zuflusses der Entschädigung hat der Senat in solchen Fällen zugelassen, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in einem späteren Veranlagungszeitraum aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180).
  • BFH, 21.01.2004 - XI R 23/03

    Ergänzende Zusatzleistung - Bündelung von Sachbezügen

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
    Die Menge und der Umfang der einzelnen Sachbezüge in ihrer Gesamtheit überschreiten in einem solchen Fall den Bereich der ergänzenden Zusatzleistung (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 23/03, BFH/NV 2004, 1227).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Selbst wenn die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung schwierig sein kann, verstärkt sich die Ermittlungspflicht im Allgemeinen nur bei Unklarheiten und Zweifeln, die sich aus der Erklärung ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19; vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911; vom 23. Februar 2005 XI R 3/04, BFH/NV 2005, 1269, alle m.w.N.; BFH-Beschluss vom 17. Januar 2005 VI B 4/04, BFH/NV 2005, 834).

    Allein die Erklärung einer "Entschädigung" löst nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt in BFH/NV 2005, 1269, m.w.N.) jedenfalls nicht die Verpflichtung der Finanzbehörden aus, die diesen Zahlungen zugrunde liegenden Vereinbarungen anzufordern.

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